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CI-Vorgaben der Hersteller: Was Autohäuser bei der Online-Präsentation beachten müssen

Warum Fahrzeughersteller strenge Vorgaben für die Online-Darstellung ihrer Fahrzeuge machen, was Fotorichtlinien, Kennzeicheneinleger, Werbebotschaften und Website-Standards typischerweise regeln und wie Mehrmarkenhändler die unterschiedlichen Anforderungen unter einen Hut bekommen.

CI-Vorgaben der Hersteller: Was Autohäuser bei der Online-Präsentation beachten müssen

Wer als Vertragshändler Fahrzeuge online präsentiert, bewegt sich nicht in einem freien Gestaltungsraum. Die meisten Automobilhersteller haben detaillierte Richtlinien dafür, wie ihre Fahrzeuge auf Portalen, auf der Händlerwebsite und in Marketingmaterialien dargestellt werden dürfen – von der Perspektive des ersten Fotos über die Gestaltung des Kennzeicheneinlegers bis zur Frage, ob ein Händlerlogo auf dem Bild erscheinen darf. Diese CI-Vorgaben (Corporate Identity) sind für Vertragshändler verbindlich, werden regelmäßig aktualisiert und bei Nichteinhaltung im schlimmsten Fall sanktioniert. Trotzdem sind sie in vielen Betrieben nur lückenhaft bekannt – mit entsprechenden Konsequenzen.

Warum Hersteller so strenge Vorgaben machen

Markenkonsistenz über alle Touchpoints

Ein Hersteller investiert Milliarden in sein Markenimage. Jedes Fahrzeug, das online von einem Vertragshändler präsentiert wird, ist ein Berührungspunkt mit der Marke – und soll das Markenerlebnis widerspiegeln, das der Hersteller definiert hat. Ein unaufgeräumtes Foto mit schiefem Kennzeichen, Werkstatthintergrund und Blitzreflexionen im Lack widerspricht diesem Anspruch. Die Fotorichtlinie ist aus Herstellersicht kein bürokratischer Selbstzweck, sondern Qualitätssicherung für die eigene Marke.

Wiedererkennungswert über alle Händler hinweg

Wenn ein Käufer auf einem Portal nach einem bestimmten Modell sucht und Inserate von zwanzig verschiedenen Händlern sieht, sollen die Darstellungen trotz unterschiedlicher Fotografen, Standorte und Lichtverhältnisse ein einheitliches Erscheinungsbild ergeben. Standardisierte Perspektiven, einheitliche Hintergründe und konsistente Bildbearbeitung sorgen dafür, dass die Marke über alle Händler hinweg als Einheit wahrgenommen wird – nicht als Sammlung unterschiedlicher Qualitätsniveaus.

Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern

Hersteller achten penibel darauf, dass ihre Fahrzeuge nicht in einem Kontext gezeigt werden, der die Marke verwässert. Fremdfabrikate im Bildhintergrund, Logos anderer Hersteller auf dem Kennzeicheneinleger oder Werbebotschaften für markenübergreifende Aktionen auf dem Fahrzeugfoto – all das weicht die Markenidentität auf und ist in den meisten Herstellerrichtlinien ausdrücklich untersagt.

Was die Fotorichtlinien typischerweise regeln

Perspektiven und Bildreihenfolge

Die meisten Hersteller schreiben vor, welches Foto als erstes Bild eines Inserats zu verwenden ist – in der Regel die Dreiviertel-Ansicht von vorne links (Fahrerseite). Die Folgeperspektiven sind häufig freigegeben, müssen aber bestimmte Standardansichten abdecken: Front, Heck, beide Seiten, Cockpit, Innenraum vorne und hinten, Kofferraum. Detailaufnahmen von Sonderausstattungen werden empfohlen, Platzhalterbilder jeglicher Art – also generische "Bilder folgen"-Grafiken – sind in der Regel ausdrücklich verboten.

Fahrzeugvorbereitung

Bevor ein Fahrzeug fotografiert wird, muss es nach den Vorgaben der meisten Hersteller bestimmte Vorbereitungsstandards erfüllen: Karosserie sauber, trocken, nicht beklebt und nicht beschädigt. Fenster, Türen und Kofferraum geschlossen. Räder gerade gestellt oder leicht zur Beifahrerseite eingeschlagen. Scheibenwischer in Parkposition. Zubehör für nachträgliche Montage (Dachträger, Schmutzfänger) demontiert. Preisschilder am oder im Fahrzeug entfernt. Im Innenraum: gereinigt, keine losen Teile, Sitze und Kopfstützen in Normalposition, Lenkrad gerade gestellt.

Hintergrund und Umgebung

Die Anforderungen an den Fotohintergrund variieren je nach Hersteller, folgen aber einem gemeinsamen Prinzip: einheitlich, ruhig, sauber. Keine Personen, keine Gegenstände, keine Hebebühnen, keine Logos anderer Marken, keine jahreszeitlichen oder wetterbedingten Einflüsse im Bild. Manche Hersteller verlangen explizit einen hellen, neutralen Hintergrund (per Freistellung oder durch Fotografie in einer entsprechenden Umgebung), andere akzeptieren auch Außenaufnahmen, sofern der Boden befestigt und sauber ist und keine störenden Elemente sichtbar sind.

Katalogbilder und Marketingbilder

Viele Hersteller stellen ihren Händlern Katalogbilder (computergenerierte Darstellungen, sogenannte Renderings oder "Digital Giveaways") sowie Marketingbilder (offizielle Echtbilder) zur Verfügung, die anstelle eigener Fotos verwendet werden dürfen – insbesondere für Neufahrzeuge, die sich noch in der Aufbereitung befinden. Allerdings verlangen die meisten Hersteller, dass diese Katalogbilder spätestens nach einer definierten Frist – häufig acht bis zwölf Wochen nach Inserat-Veröffentlichung – durch echte Fahrzeugbilder ersetzt werden. Bei Katalogbildern ist außerdem ein Hinweis erforderlich, dass der tatsächliche Zustand und die Ausstattung abweichen können.

Kennzeicheneinleger und Fotorahmen

Warum das Kennzeichen nicht sichtbar sein darf

Nahezu alle Herstellerrichtlinien untersagen die Darstellung von amtlichen Kennzeichen auf Fahrzeugfotos. Die Gründe sind sowohl datenschutzrechtlich (ein Kennzeichen kann einer Person zugeordnet werden) als auch markenästhetisch (ein zufälliges Nummernschild stört das einheitliche Erscheinungsbild). Stattdessen werden markenspezifische Kennzeicheneinleger verwendet – Blenden, die anstelle des Kennzeichens montiert werden und entweder den Modellnamen, das Markenlogo oder eine programmspezifische Kennung zeigen.

Herstellerspezifische Kennzeichengestaltung

Jeder Hersteller definiert eigene Kennzeicheneinleger. Manche verwenden schlichte Modellbezeichnungen, andere das volle Markenlogo, wieder andere programmbezogene Kennungen (etwa für zertifizierte Gebrauchtwagenprogramme). Entscheidend: Der Einleger muss dem aktuellen CI-Stand des Herstellers entsprechen. Veraltete Logos oder Einleger aus früheren Programmgenerationen sind in der Regel nicht zulässig.

Fotorahmen als optionale Ergänzung

Manche Hersteller erlauben einen optionalen Fotorahmen am unteren Bildrand, der den Händlernamen und das Markenlogo zeigen darf. Die Regeln dafür sind eng definiert: Der Rahmen darf nur am unteren Bildrand platziert werden, darf das Fahrzeug nicht verdecken (auch nicht teilweise), muss das aktuelle Markenlogo verwenden, und darf keine Fremdmarkenlogos, Fremdprogramm-Logos, URLs oder andere Werbebotschaften enthalten. Bei Mehrmarkenhändlern bedeutet das: Für jede Marke ein eigener Fotorahmen – eine operative Herausforderung, die ohne automatisierte Bildbearbeitung kaum zu bewältigen ist.

Werbebotschaften und Störer

Was erlaubt ist

Viele Hersteller erlauben sogenannte "Störer" – kleine grafische Elemente, die Werbebotschaften wie "Finanzierung ab X € mtl." oder "Sonderaktion" auf dem Fahrzeugfoto einblenden. Die Regeln sind typischerweise: maximal zwei bis vier Störer pro Bild, nur am oberen Bildrand platziert, im CI des Herstellers gestaltet (also nicht frei designt), und das Fahrzeug darf durch den Störer nicht verdeckt werden – auch nicht teilweise.

Was nicht erlaubt ist

Textblöcke, Händlernamen, Händlerlogos, Fremdmarkenlogos oder großflächige Werbebanner auf dem ersten Bild eines Inserats sind bei den meisten Herstellern ausdrücklich untersagt. Ebenso Preisinformationen, die über das Fahrzeugbild gelegt werden, oder Wasserzeichen jeglicher Art.

Barrierefreiheit als neues Thema

Ein zunehmend relevanter Aspekt: Aufgrund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes kann es erforderlich sein, Texte, die als Grafik im Bild eingebettet sind (etwa auf Störern), zusätzlich in maschinenlesbarer Form im Inserat bereitzustellen. Diese Anforderung wird von vielen Herstellern in ihren aktuellen Richtlinien bereits adressiert.

Besondere Herausforderungen für Mehrmarkenhändler

Unterschiedliche Standards pro Marke

Ein Autohaus, das Fahrzeuge mehrerer Marken führt, muss für jede Marke die jeweiligen Fotostandards, Kennzeicheneinleger, Fotorahmen und Werbebotschaftsregeln einhalten – und zwar für jedes einzelne Fahrzeug korrekt. Was bei Marke A erlaubt ist (etwa ein Händlerlogo im Fotorahmen), kann bei Marke B verboten sein. Was bei Marke C als Pflicht-Kennzeicheneinleger gilt, existiert bei Marke D gar nicht.

Keine Fremdmarken im Bild

Ein besonders sensibler Punkt: Wenn ein Fahrzeug der Marke A auf dem Hof fotografiert wird und im Hintergrund Fahrzeuge der Marke B stehen, verstößt das in den meisten Fällen gegen die Fotorichtlinie von Marke A. Ebenso dürfen auf Kennzeicheneinlegern, Fotorahmen und Werbematerialien keine Logos anderer Marken sichtbar sein – auch nicht als Teil eines Mehrmarken-Händlerlogos. Manche Hersteller gehen so weit, dass selbst der Name eines Mehrmarkenhändlers im Fotorahmen nicht zulässig ist, wenn er den Namen einer Fremdmarke enthält.

Operative Umsetzung

Ohne ein System, das die markenspezifischen Vorgaben automatisiert umsetzt – also den richtigen Kennzeicheneinleger, den richtigen Fotorahmen und die richtigen Störer-Vorlagen je nach Fahrzeugmarke automatisch zuweist –, ist die Einhaltung bei Mehrmarkenhändlern mit großem manuellem Aufwand verbunden. Jedes falsch zugeordnete Branding erzeugt einen CI-Verstoß, der im schlimmsten Fall bei einer Auditierung auffällt.

Website und Online-Plattformen

Herstellervorgaben für die Händlerwebsite

Viele Hersteller haben neben den Fotorichtlinien auch Vorgaben für die Gestaltung der Händlerwebsite – insbesondere für die Darstellung der eigenen Marke. Das umfasst die Verwendung des aktuellen Markenlogos in der vorgeschriebenen Form, Farbvorgaben und Schriftarten für markenbezogene Inhalte, die Trennung von Markenbereichen bei Mehrmarkenhändlern sowie die Darstellung von Gebrauchtwagensiegel-Programmen nach den jeweiligen Gestaltungsrichtlinien.

Portale als kontrollierter Raum

Auf den großen Portalen wie mobile.de oder AutoScout24 sind die Gestaltungsmöglichkeiten ohnehin eingeschränkt – der Händler liefert Daten und Bilder, das Portal bestimmt das Layout. Aber auch hier gelten die Fotostandards des Herstellers: Das erste Bild, die Perspektiven, die Kennzeicheneinleger und die Störer müssen den Vorgaben entsprechen. Portale selbst kontrollieren das nicht – aber Hersteller tun es, oft über Mystery-Shopping oder automatisierte Stichproben.

Katalogbilder vs. echte Fahrzeugfotos

Wann Katalogbilder zulässig sind

Katalogbilder – also computergerenderte Darstellungen des Fahrzeugs – dürfen bei vielen Herstellern vorübergehend verwendet werden, wenn das echte Fahrzeug noch nicht fotografiert werden konnte (etwa während der Aufbereitung). Sie müssen aber als solche gekennzeichnet werden, typischerweise mit einem Hinweis wie "Technisch generiertes Bild: Tatsächlicher Zustand und Ausstattung können davon abweichen."

Die Pflicht zum Austausch durch Echtbilder

Die meisten Hersteller setzen eine Frist, innerhalb derer Katalogbilder durch echte Fahrzeugfotos ersetzt werden müssen – häufig zwei Monate nach der ersten Veröffentlichung des Inserats. Die Begründung: Echtbilder schaffen Transparenz, zeigen den tatsächlichen Zustand und erhöhen die Nachfrage. Ein Inserat, das monatelang nur Katalogbilder zeigt, wirkt auf Käufer weniger vertrauenswürdig als eines mit echten Fotos.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Auditierung und Beanstandungen

Hersteller prüfen die Einhaltung ihrer CI-Vorgaben regelmäßig – manche über eigene Prüfteams, andere über externe Auditoren oder automatisierte Bildanalyse. Verstöße werden dokumentiert und dem Händler gemeldet. Bei wiederholten Verstößen drohen Konsequenzen, die von einer Verwarnung über reduzierte Marketingzuschüsse bis zum Ausschluss aus zertifizierten Gebrauchtwagenprogrammen reichen können.

Verlust von Programmvorteilen

Wer Teil eines Hersteller-Gebrauchtwagenprogramms ist (etwa zertifizierte Gebrauchtwagen mit erweiterten Garantien), profitiert von zusätzlicher Sichtbarkeit und Vertrauensvorteilen. Die Teilnahme an diesen Programmen ist in der Regel an die Einhaltung der CI-Vorgaben geknüpft. Wer dauerhaft gegen die Fotostandards verstößt, riskiert den Ausschluss – und damit einen messbaren Wettbewerbsnachteil.

Wie sich die CI-Compliance in der Praxis umsetzen lässt

Fotorichtlinien intern kommunizieren

Der erste Schritt: Jeder Mitarbeiter, der Fahrzeuge fotografiert oder Inserate erstellt, muss die aktuellen Richtlinien des jeweiligen Herstellers kennen. Das klingt selbstverständlich, ist aber in vielen Betrieben nicht der Fall – die Richtlinie liegt irgendwo im Herstellerportal, wurde einmal heruntergeladen und nie wieder angesehen. Eine kurze interne Checkliste pro Marke, die neben der Kamera oder dem Smartphone hängt, ist praxistauglicher als ein zwanzigseitiges PDF.

Automatisierung über den Datendienstleister

Viele CI-Anforderungen – insbesondere Kennzeicheneinleger, Fotorahmen und Störer – lassen sich über den Datendienstleister oder die Fahrzeugverwaltung automatisiert umsetzen. Wenn das System erkennt, welcher Marke ein Fahrzeug zugeordnet ist, kann es automatisch den richtigen Einleger montieren, den richtigen Rahmen anwenden und die zulässigen Störer-Vorlagen bereitstellen. Das reduziert manuelle Fehler erheblich und stellt sicher, dass auch bei hohem Fahrzeugdurchsatz die CI-Vorgaben jedes Herstellers eingehalten werden.

Regelmäßige Stichproben

Auch bei automatisierter Umsetzung lohnt sich eine regelmäßige manuelle Stichprobe: Stimmen die Kennzeicheneinleger? Sind die Fotos in der richtigen Reihenfolge? Sind Katalogbilder fristgerecht durch Echtbilder ersetzt worden? Eine monatliche Kontrolle von zehn bis fünfzehn Inseraten reicht, um systematische Fehler zu erkennen.

Fazit

Die CI-Vorgaben der Hersteller für die Online-Fahrzeugpräsentation sind kein optionales Beiwerk, sondern verbindliche Standards, deren Einhaltung regelmäßig geprüft wird. Sie betreffen jeden Aspekt der visuellen Darstellung – von der Perspektive des ersten Fotos über den Kennzeicheneinleger bis zur Gestaltung von Werbebotschaften auf dem Bild. Für Einmarkenhändler ist die Umsetzung überschaubar, wenn die Richtlinien bekannt sind und die Prozesse stimmen. Für Mehrmarkenhändler wird die Einhaltung zur operativen Herausforderung, die ohne automatisierte Unterstützung durch den Datendienstleister oder die Fahrzeugverwaltung kaum skalierbar ist. In beiden Fällen gilt: Wer die Vorgaben kennt, kommuniziert und systematisch umsetzt, schützt nicht nur die Beziehung zum Hersteller, sondern verbessert gleichzeitig die Qualität seiner eigenen Fahrzeugpräsentation – und damit die Klickrate, die Anfragequote und letztlich den Verkaufserfolg.

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