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Digitale Extras und Functions on Demand: Was Händler bei Inseraten beachten müssen

Was "Functions on Demand" und digitale Extras bei Mercedes, BMW, Audi und Tesla für den Gebrauchtwagenhandel bedeuten, wie Händler mit verbauten aber nicht freigeschalteten Ausstattungen im Inserat umgehen und warum die Kommunikation im Beschreibungstext entscheidend ist.

Digitale Extras und Functions on Demand: Was Händler bei Inseraten beachten müssen

Ein Fahrzeug hat eine Sitzheizung verbaut – aber sie funktioniert nicht. Kein Defekt, sondern Absicht: Die Hardware sitzt im Sitz, aber die Funktion ist per Software gesperrt und muss gegen Bezahlung freigeschaltet werden. Was wie ein schlechter Witz klingt, ist bei einer wachsenden Zahl von Neufahrzeugen Realität. Für Gebrauchtwagenhändler entsteht dadurch eine neue Kategorie von Problemen: Wie geht man mit Ausstattungen um, die physisch vorhanden, aber nicht aktiv sind? Was schreibt man ins Inserat? Und was passiert, wenn ein digitales Abo während der Haltedauer ausläuft?

Was Functions on Demand sind

Das Prinzip: Hardware verbaut, Software gesperrt

Das Konzept hinter "Functions on Demand" ist aus Herstellersicht einfach: Statt für jede Ausstattungsvariante eine eigene Produktionslinie zu fahren, werden bestimmte Hardware-Komponenten in jedes Fahrzeug eingebaut – unabhängig davon, ob der Kunde sie bestellt hat. Die Heizelemente in den Sitzen, die Sensoren für den Spurhalteassistenten, die erweiterte Kamera für die Verkehrszeichenerkennung – alles ist physisch vorhanden. Die Nutzung wird über die Software freigeschaltet, entweder beim Kauf als Sonderausstattung, nachträglich über den Hersteller-Store oder als Abo für einen bestimmten Zeitraum.

Welche Hersteller was anbieten – Stand 2026

Mercedes-Benz: Digitale Extras und On-Demand Ausstattungen

Mercedes ist aktuell der Hersteller, der das Modell am konsequentesten umsetzt. Unter dem Begriff "Digitale Extras" werden sowohl Software-Dienste (Navigation, Remote-Zugriff, Guard 360°) als auch echte Hardware-Funktionen angeboten, die per Software freigeschaltet werden. Prominentestes Beispiel: Die Hinterachslenkung im EQS lässt sich von 4,5 Grad auf 10 Grad erweitern – die Hardware für den größeren Lenkwinkel ist in jedem EQS verbaut, die Freischaltung kostet extra. Viele Digitale Extras sind bei Neuwagen für 36 Monate im Kaufpreis enthalten und werden danach kostenpflichtig. Das bedeutet: Ein drei Jahre alter Gebrauchtwagen kann digitale Funktionen verloren haben, die beim Erstkauf noch aktiv waren.

BMW: Rückzieher bei Hardware, weiter bei Software

BMW hat als erster deutscher Hersteller Hardware-basierte Abos getestet – allen voran die Sitzheizung für 17 Euro pro Monat über den ConnectedDrive Store. Nach massivem Kundenprotest hat BMW dieses Modell Ende 2023 eingestellt. Vertriebsvorstand Pieter Nota stellte klar: "Entweder ist sie drin oder nicht." BMW bietet weiterhin Software-basierte Abos an – etwa für erweiterte Fahrerassistenz, Navigations-Updates oder den Drive Recorder –, verkauft aber keine Hardware-Funktionen mehr als Abo. Für ältere BMW-Modelle (Produktion bis November 2023) können aber noch Fahrzeuge im Umlauf sein, bei denen Hardware-Funktionen als "Vorbereitung" verbaut, aber nicht freigeschaltet sind.

Audi und Porsche: Functions on Demand

Audi verwendet den Begriff "Functions on Demand" für nachträglich freischaltbare Funktionen. Je nach Modell und Baujahr können unter anderem Matrixlicht, Spurhalteassistent, Verkehrszeichenerkennung und Smartphone-Integration nachträglich aktiviert werden. Porsche bietet ebenfalls softwarebasierte Freischaltungen an, darunter InnoDrive und den Spurhalteassistenten.

Tesla: Der Pionier

Tesla hat das Modell salonfähig gemacht. Autopilot-Upgrades, Beschleunigungs-Boost und beheizbare Rückbank sind bei Tesla seit Jahren als nachträgliche Software-Käufe verfügbar. Bei Tesla ist die Besonderheit, dass Freischaltungen teilweise an das Fahrzeug, teilweise an den Account des Besitzers gebunden sind – was beim Gebrauchtwagenverkauf zu der Frage führt, ob eine bezahlte Funktion beim Besitzerwechsel erhalten bleibt.

Die Kernfrage für Händler: Klickmerkmal setzen oder nicht?

Das Dilemma

Ein Gebrauchtwagen kommt herein, die VIN-Abfrage zeigt: Sitzheizung ist verbaut. Die Heizelemente sind im Sitz, der Schalter ist in der Mittelkonsole, aber die Funktion ist nicht freigeschaltet – der Vorbesitzer hat sie nie aktiviert oder das Abo ist ausgelaufen. Setzt der Händler im Inserat das Klickmerkmal "Sitzheizung" oder nicht?

Wenn ja: Das Fahrzeug erscheint in den Suchergebnissen, wenn ein Käufer nach Sitzheizung filtert – ein klarer Vorteil für die Sichtbarkeit. Wenn nein: Das Fahrzeug fällt durch das Filter-Raster und wird von Käufern, die Sitzheizung als Muss-Kriterium haben, nie gesehen – obwohl die Hardware vorhanden ist.

Der pragmatische Ansatz: Angeben und kommunizieren

Die praxistauglichste Lösung ist, die verbaute Ausstattung im Inserat anzugeben – also das Klickmerkmal zu setzen –, aber im Beschreibungstext klar zu kommunizieren, dass bestimmte verbaute Ausstattungen eine kostenpflichtige Freischaltung erfordern können. Ein entsprechender Hinweis im Inseratstext schafft Transparenz, ohne die Sichtbarkeit des Inserats zu opfern.

Warum Sichtbarkeit in den Börsen Vorrang hat

Die Filtermechanik der Fahrzeugportale kennt nur ja oder nein – ein Ausstattungsmerkmal ist vorhanden oder nicht. Es gibt kein Zwischenfeld "verbaut aber nicht aktiv". Wer das Klickmerkmal nicht setzt, verliert alle Käufer, die danach filtern – und das sind bei beliebten Merkmalen wie Sitzheizung, Navigationssystem oder Fahrassistenz erhebliche Zahlen. Die Alternative – das Merkmal nicht anzugeben und darauf zu hoffen, dass der Käufer das Fahrzeug trotzdem findet – ist in einem Markt mit Tausenden vergleichbarer Angebote unrealistisch.

Was im Beschreibungstext stehen sollte

Der Hinweis zur kostenpflichtigen Freischaltung

Der Hinweis muss klar, verständlich und ehrlich sein. Er sollte nicht im Kleingedruckten versteckt werden, sondern als eigener Absatz in der Fahrzeugbeschreibung stehen – idealerweise im oberen Drittel, nicht am Ende. Eine bewährte Formulierung: "Hinweis: Dieses Fahrzeug verfügt über herstellerseitig verbaute Ausstattungsmerkmale, deren Nutzung eine einmalige oder wiederkehrende Freischaltung über den Hersteller erfordern kann. Bitte sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gerne über den aktuellen Aktivierungsstatus und die Kosten einer Freischaltung."

Welche Merkmale konkret betroffen sind

Idealerweise benennt der Beschreibungstext die betroffenen Merkmale konkret: "Die Sitzheizung ist herstellerseitig verbaut; die Freischaltung kann über den Mercedes me Store erfolgen." Das ist transparenter als ein pauschaler Hinweis und zeigt dem Käufer, dass der Händler sich mit dem Fahrzeug beschäftigt hat.

Rechtliche Einordnung

Beschaffenheitsvereinbarung durch Inseratsangabe

Wie im Ratgeber zur Sachmängelhaftung beschrieben, können Angaben im Inserat als Beschaffenheitsvereinbarung gewertet werden. Wenn ein Inserat "Sitzheizung" als Ausstattungsmerkmal angibt und der Käufer nach dem Kauf feststellt, dass die Sitzheizung nicht funktioniert, könnte er argumentieren, dass ein Sachmangel vorliegt. Der Hinweis im Beschreibungstext, dass eine Freischaltung erforderlich sein kann, wirkt dieser Argumentation entgegen – er stellt klar, dass das Merkmal zwar verbaut, aber möglicherweise nicht aktiv ist.

Noch keine gefestigte Rechtsprechung

Das Thema "Functions on Demand" im Gebrauchtwagenhandel ist rechtlich noch nicht abschließend geklärt. Es gibt Stand 2026 keine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob ein verbautes aber nicht freigeschaltetes Ausstattungsmerkmal als Sachmangel gilt, wenn es im Inserat angegeben wurde. Umso wichtiger ist die saubere Kommunikation im Beschreibungstext – sie ist aktuell die beste verfügbare Absicherung.

Auswirkungen auf die Fahrzeugbewertung

Verbaut heißt nicht gleich werthaltig

Bei der Bewertung eines Gebrauchtwagens mit Functions-on-Demand-Ausstattung stellt sich die Frage: Was ist das Fahrzeug wert – mit oder ohne Freischaltung? Die ehrliche Antwort: Die verbaute, aber nicht freigeschaltete Ausstattung hat einen geringeren Wert als eine aktive, aber einen höheren als gar nicht verbaute. Der Käufer hat die Option zur Freischaltung – das ist ein Vorteil gegenüber einem Fahrzeug, bei dem die Hardware fehlt. Aber er muss dafür bezahlen – das ist ein Nachteil gegenüber einem Fahrzeug, bei dem die Funktion bereits aktiv ist.

DAT und Schwacke vor einer neuen Herausforderung

Die klassischen Bewertungstools sind auf diese Kategorie noch nicht vorbereitet. DAT und Schwacke bewerten Ausstattungsmerkmale binär – vorhanden oder nicht. Die Unterscheidung "verbaut, nicht freigeschaltet" existiert in den Bewertungsmodellen noch nicht. Das wird sich ändern müssen, weil der Anteil betroffener Fahrzeuge im Gebrauchtwagenmarkt mit jedem Jahr wächst.

Was passiert beim Besitzerwechsel?

Digitale Dienste und der neue Besitzer

Bei vielen Herstellern sind digitale Dienste an das Benutzerkonto des Erstbesitzers gebunden, nicht an das Fahrzeug. Beim Verkauf muss der Vorbesitzer sein Konto vom Fahrzeug trennen, damit der neue Besitzer ein eigenes Konto anlegen und die Dienste nutzen kann. Wenn dieser Schritt versäumt wird, kann der neue Besitzer unter Umständen keine digitalen Dienste aktivieren – auch keine, die bereits bezahlt wurden.

Gekaufte Freischaltungen: Fahrzeuggebunden oder accountgebunden?

Ob eine einmal bezahlte Freischaltung beim Besitzerwechsel erhalten bleibt, hängt vom Hersteller und vom konkreten Dienst ab. Bei Mercedes bleiben die meisten On-Demand-Ausstattungen fahrzeuggebunden – der neue Besitzer erhält die Funktion. Bei Tesla war die Handhabung in der Vergangenheit uneinheitlich: Manche Freischaltungen blieben beim Fahrzeug, andere wurden beim Besitzerwechsel zurückgesetzt. Händler sollten beim Hereinnahme-Prozess prüfen, welche digitalen Funktionen aktiv sind und ob sie beim Verkauf erhalten bleiben.

Die Herausforderung für Datendienstleister und Portale

Portale brauchen ein drittes Feld

Die aktuelle Filtermechanik der Fahrzeugportale – Ausstattung vorhanden: ja oder nein – bildet die Realität von Functions on Demand nicht ab. Langfristig werden die Portale ein drittes Feld brauchen: "verbaut, Freischaltung erforderlich" oder eine vergleichbare Kennzeichnung. Ob und wann mobile.de oder AutoScout24 das umsetzen, ist Stand August 2026 offen.

VIN-Abfragen und der Freischaltungsstatus

Die VIN-Abfrage über DAT oder die Herstellerdatenbank zeigt, welche Ausstattung verbaut ist – aber nicht immer, ob sie freigeschaltet ist. Der Freischaltungsstatus ist in den meisten Fällen nur über das Herstellersystem des jeweiligen Fahrzeugs prüfbar. Für Datendienstleister bedeutet das: Die reine VIN-Abfrage reicht für eine vollständige Inseratserstellung nicht mehr aus – sie muss durch eine Zustandsprüfung der digitalen Funktionen ergänzt werden.

Typische Fehler im Umgang mit digitalen Extras

Nichts angeben und Sichtbarkeit verschenken

Wer aus Vorsicht alle Functions-on-Demand-Merkmale aus dem Inserat streicht, verliert Sichtbarkeit in den Portalen – ohne rechtlichen Vorteil, wenn im Gegenzug nicht kommuniziert wird, warum das Merkmal fehlt.

Alles angeben und nichts kommunizieren

Wer alle verbauten Merkmale angibt, ohne im Beschreibungstext auf die Freischaltungspflicht hinzuweisen, riskiert Kundenenttäuschung bei der Besichtigung und im schlimmsten Fall eine Gewährleistungsdiskussion nach dem Kauf.

Den Freischaltungsstatus bei der Hereinnahme nicht prüfen

Wer bei der Fahrzeughereinnahme nicht prüft, welche digitalen Funktionen aktiv sind und welche nicht, kann im Inserat keine korrekte Aussage treffen – und überrascht den Käufer mit einer Funktion, die nicht tut, was das Inserat verspricht.

Fazit

Functions on Demand und digitale Extras verändern die Art, wie Fahrzeugausstattung funktioniert – und stellen den Autohandel vor eine neue Kategorie von Herausforderungen. Die Frage "Ist die Sitzheizung drin?" hat keine einfache Antwort mehr, wenn die Hardware verbaut, die Software aber gesperrt ist. Der pragmatische Weg für Händler: Die verbaute Ausstattung im Inserat angeben, um die Sichtbarkeit in den Portalen zu sichern, aber im Beschreibungstext klar und transparent darauf hinweisen, dass bestimmte Funktionen eine kostenpflichtige Freischaltung erfordern können. Dieser Ansatz verbindet Vermarktungsinteresse mit Transparenz – und gibt dem Käufer die Information, die er braucht, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Langfristig werden Portale, Bewertungssysteme und Datendienstleister die Kategorie "verbaut, nicht freigeschaltet" abbilden müssen. Bis dahin liegt die Verantwortung für die korrekte Kommunikation beim Händler.

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