EnVKV-Pflichtangaben in Fahrzeuginseraten: Was in jeder Anzeige stehen muss
Jedes Fahrzeuginserat, das ein neues Auto bewirbt – ob auf einem Portal, auf der eigenen Website oder in einer Printanzeige –, muss bestimmte Angaben zu Energieverbrauch und CO₂-Emissionen enthalten. Geregelt wird das durch die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, kurz Pkw-EnVKV. Was eigentlich dem Verbraucherschutz dient, ist im Autohaus-Alltag eine der häufigsten Fehlerquellen – und eine der teuersten, wenn es zu Abmahnungen kommt.
Was die Pkw-EnVKV regelt
Ziel der Verordnung
Die Pkw-EnVKV verpflichtet Hersteller und Händler, Verbraucher über den Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Energiekosten neuer Personenkraftwagen zu informieren. Die Grundidee: Wer ein Fahrzeug kauft, soll die laufenden Energiekosten und die Umweltwirkung verschiedener Modelle vergleichen können, bevor er sich entscheidet.
Wen die Verordnung betrifft
Die Pflichten gelten für Hersteller, Importeure und Händler, die neue Personenkraftwagen zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing anbieten. Entscheidend ist dabei der Begriff "neu": Die EnVKV gilt für Fahrzeuge, die noch nie zugelassen wurden. Für Gebrauchtwagen gelten die Kennzeichnungspflichten nicht – eine Unterscheidung, die in der Praxis häufig zu Verwirrung führt, insbesondere bei Tageszulassungen und Vorführwagen.
Tageszulassungen und Vorführwagen
Ein Fahrzeug, das als Tageszulassung oder Vorführwagen bereits einmal zugelassen wurde, gilt nicht mehr als "neu" im Sinne der EnVKV. Damit entfällt die Kennzeichnungspflicht nach der Verordnung. Allerdings ist die Grenze nicht immer eindeutig: Ein Fahrzeug, das zwar zugelassen, aber faktisch nie bewegt wurde und als Neuwagen angeboten wird, kann in Einzelfällen dennoch unter die Verordnung fallen. Im Zweifel ist es ratsam, die Angaben trotzdem zu machen – sie schaden nicht und schützen vor Abmahnrisiken.
Welche Angaben in der Werbung Pflicht sind
Die Pflichtangaben im Überblick
Bei jeder Werbung für einen neuen Pkw, die sich auf ein bestimmtes Modell bezieht, müssen folgende Angaben gemacht werden: der kombinierte Wert für den Energieverbrauch (Kraftstoffverbrauch in Litern pro 100 Kilometer oder Stromverbrauch in Kilowattstunden pro 100 Kilometer), der kombinierte Wert für die CO₂-Emissionen in Gramm pro Kilometer und die CO₂-Klasse des Fahrzeugs.
Besonderheiten bei Plug-in-Hybriden
Bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen zusätzlich die gewichtet kombinierten Werte für Energieverbrauch und CO₂-Emissionen angegeben werden sowie der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie. Außerdem sind zwei CO₂-Klassen anzugeben – eine für den gewichtet kombinierten Wert und eine für den Wert bei entladener Batterie. Diese doppelte Angabepflicht macht Plug-in-Hybride zu den fehleranfälligsten Fahrzeugen in Sachen EnVKV-Compliance.
Reine Elektrofahrzeuge
Bei reinen Elektrofahrzeugen ist der kombinierte Stromverbrauch in kWh pro 100 Kilometer die zentrale Pflichtangabe. CO₂-Emissionen betragen null und die CO₂-Klasse ist A. Die Angaben sind hier vergleichsweise einfach – Fehler entstehen dennoch, wenn der Stromverbrauchswert fehlt oder nicht dem Wert aus der Übereinstimmungsbescheinigung entspricht.
Wo die Angaben stehen müssen
Online-Inserate und Fahrzeugportale
Bei Online-Angeboten – ob auf der eigenen Website, auf mobile.de, AutoScout24 oder anderen Portalen – müssen die Pflichtangaben bei der Beschreibung des konkreten Fahrzeugs sichtbar sein. Sie dürfen nicht erst über einen separaten Link erreichbar sein, sondern müssen direkt bei der Fahrzeugbeschreibung angezeigt werden. Das schließt auch Angebote auf Google Vehicle Ads ein, wobei dort die Darstellungsmöglichkeiten technisch begrenzt sind – die Pflichtangaben müssen spätestens auf der Fahrzeug-Detailseite, auf die der Klick führt, vollständig vorhanden sein.
Fahrzeuge im Showroom
Bei im Autohaus ausgestellten Neufahrzeugen muss das sogenannte Pkw-Label (Energielabel) am Fahrzeug angebracht sein – gut sichtbar und mit allen vorgeschriebenen Angaben. Das Label muss dem gesetzlichen Muster entsprechen und darf nicht durch eigene Gestaltungen ersetzt werden.
Printwerbung
Auch in gedruckter Werbung – Zeitungsanzeigen, Prospekte, Flyer – sind die kombinierten Verbrauchs- und Emissionswerte sowie die CO₂-Klasse anzugeben. Die Anforderungen an gedruckte Werbung wurden durch die letzte Novellierung der EnVKV weitgehend an die Online-Anforderungen angeglichen, sodass in beiden Kanälen dieselben kombinierten Werte zu nennen sind.
Woher die Daten kommen
Die Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) als Primärquelle
Die maßgeblichen Verbrauchs- und Emissionswerte stammen aus der Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate of Conformity, CoC) des jeweiligen Fahrzeugs. Dieses Dokument wird vom Hersteller für jedes einzelne Fahrzeug ausgestellt und enthält die nach WLTP gemessenen Werte. Die Werte aus der CoC sind verbindlich – eigene Messungen oder Schätzungen sind nicht zulässig.
Was tun, wenn die Daten fehlen?
Gerade bei Querbezügen, EU-Importen oder sehr neuen Modellen kann es vorkommen, dass die CoC-Daten dem Händler nicht rechtzeitig vorliegen. In diesem Fall ist der Hersteller oder Importeur verpflichtet, die Daten auf Anforderung unverzüglich und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Solange die Daten nicht vorliegen, darf das Fahrzeug nicht beworben werden – ein Umstand, der in der Praxis häufig ignoriert wird und dann zu Inseraten mit fehlenden Pflichtangaben führt.
Typische Fehler in der Praxis
Pflichtangaben fehlen komplett
Der offensichtlichste Fehler: Ein Inserat für einen Neuwagen enthält überhaupt keine Verbrauchs- oder Emissionsangaben. Das passiert häufiger als vermutet – insbesondere bei Inseraten, die schnell erstellt und nicht auf Vollständigkeit geprüft werden, oder wenn die Daten im Fahrzeugverwaltungssystem nicht vollständig gepflegt sind und deshalb nicht automatisch in das Inserat übernommen werden.
Falsche oder veraltete Werte
Werte, die nicht aus der CoC des konkreten Fahrzeugs stammen, sondern aus allgemeinen Modellbeschreibungen oder Herstellerwebsites übernommen wurden, können abweichen – insbesondere bei unterschiedlichen Rad-Reifen-Kombinationen oder Ausstattungsvarianten, die den Verbrauch und die Emissionen verändern. Der Hersteller ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass Abweichungen in der Ausstattung zu anderen Werten führen können.
CO₂-Klasse vergessen
Seit der Novellierung der EnVKV muss die CO₂-Klasse (A bis G) verpflichtend angegeben werden. In vielen Inseraten fehlt sie, weil die Fahrzeugverwaltungssysteme den Wert nicht automatisch befüllen oder weil die Klasse bei der manuellen Erfassung schlicht übersehen wird.
Plug-in-Hybride unvollständig
Die doppelten Angabepflichten bei Plug-in-Hybriden (gewichtet kombiniert und bei entladener Batterie) werden besonders häufig unvollständig umgesetzt. Oft wird nur einer der beiden Werte angegeben, oder die zweite CO₂-Klasse fehlt.
Konsequenzen bei Verstößen
Abmahnrisiko
Verstöße gegen die Pkw-EnVKV sind wettbewerbsrechtlich abmahnfähig. Mitbewerber und Wettbewerbsverbände können fehlende oder fehlerhafte Angaben abmahnen und Unterlassung verlangen. Die Kosten einer Abmahnung – Anwaltsgebühren, Vertragsstrafe bei Wiederholung – stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand, die Angaben korrekt zu machen.
Bußgelder
Zusätzlich zum Abmahnrisiko können Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab, das Risiko besteht aber grundsätzlich bei jedem Verstoß.
Wie sich die Compliance sicherstellen lässt
Daten im Quellsystem pflegen
Die zuverlässigste Methode ist, die EnVKV-relevanten Daten bereits im Fahrzeugverwaltungssystem vollständig zu erfassen und sie von dort automatisiert in alle Vermarktungskanäle – Portale, eigene Website, Google Vehicle Ads – zu übertragen. Manuelle Nachpflege in jedem einzelnen Kanal ist fehleranfällig und nicht skalierbar.
Inserate stichprobenartig prüfen
Auch bei automatisierter Übertragung lohnt sich eine regelmäßige Stichprobe: Werden die Werte korrekt dargestellt? Sind alle Pflichtfelder befüllt? Stimmen die Werte mit der CoC überein? Eine monatliche Prüfung einer Handvoll Inserate reicht, um systematische Fehler frühzeitig zu erkennen.
Bei Plug-in-Hybriden besonders sorgfältig arbeiten
Plug-in-Hybride erfordern doppelte Aufmerksamkeit bei der Datenerfassung. Es empfiehlt sich, für diese Fahrzeuge eine eigene Checkliste zu führen, die alle zusätzlichen Pflichtangaben abdeckt.
Fazit
Die EnVKV-Pflichtangaben betreffen jedes einzelne Inserat für einen neuen Personenkraftwagen – ob auf einem Portal, auf der eigenen Website, in der Printanzeige oder im Showroom. Die Anforderungen sind im Detail komplex, insbesondere bei Plug-in-Hybriden, aber in der Umsetzung beherrschbar, wenn die Daten im Quellsystem sauber gepflegt und automatisiert in die Vermarktungskanäle übertragen werden. Die häufigsten Fehler – fehlende Angaben, veraltete Werte, vergessene CO₂-Klassen – entstehen fast immer durch mangelhafte Datenpflege, nicht durch Unkenntnis der Regeln. Wer die Datengrundlage sauber hält und Inserate regelmäßig prüft, reduziert das Abmahnrisiko auf ein Minimum.
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