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Gewährleistungs- und Garantielabel ab September 2026: Was Autohäuser in jedem Inserat anzeigen müssen

Welche neuen EU-Label ab dem 27. September 2026 in jedem Fahrzeuginserat angezeigt werden müssen, was der Unterschied zwischen Gewährleistungs- und Garantielabel ist und wie Autohäuser die Umsetzung praktisch lösen können.

Gewährleistungs- und Garantielabel ab September 2026: Was Autohäuser in jedem Inserat anzeigen müssen

Ab dem 27. September 2026 gilt eine neue Informationspflicht, die jeden gewerblichen Fahrzeugverkäufer betrifft – und die bisher kaum jemand auf dem Schirm hat. Aufgrund einer Änderung der EU-Verbraucherrechterichtlinie müssen Händler künftig bei jedem Fahrzeug, das an einen Verbraucher verkauft wird, standardisierte Label zur gesetzlichen Gewährleistung und – sofern vorhanden – zur Herstellergarantie anzeigen. Das gilt am Fahrzeug selbst und in jedem Online-Inserat. Wer die Frist verpasst, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.

Was sich ändert und warum

Der Hintergrund: EU-Verbraucherrechterichtlinie

Die Europäische Union hat die Verbraucherrechterichtlinie überarbeitet, um sicherzustellen, dass Verbraucher beim Kauf einer Ware europaweit einheitlich und verständlich über ihre Rechte informiert werden. Konkret geht es um zwei Bereiche: die gesetzliche Sachmängelhaftung (Gewährleistung) und die freiwillige Herstellergarantie. Bisher wurden diese Rechte in Kaufverträgen und AGB geregelt, aber nicht in einer standardisierten, visuell erkennbaren Form am Produkt oder im Inserat dargestellt. Das ändert sich jetzt.

Was das für den Autohandel bedeutet

Fahrzeuge sind Waren im Sinne der Richtlinie. Jeder gewerbliche Verkauf an einen Verbraucher – ob Neuwagen oder Gebrauchtwagen – fällt unter die neue Labelpflicht. Das betrifft den Verkauf im Showroom genauso wie den Online-Verkauf und die Präsentation auf Portalen wie mobile.de und AutoScout24.

Die zwei Label im Detail

Label 1: Gesetzliche Gewährleistung

Das Gewährleistungslabel informiert den Käufer über seine gesetzlichen Rechte bei einem mangelhaften Fahrzeug. Es ist EU-weit standardisiert und sieht für jeden Händler gleich aus – es muss nicht individuell angepasst werden. Das Label enthält die Information, dass in der EU mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten (bei Gebrauchtwaren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr), eine Auflistung der Verbraucherrechte bei Mängeln (kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen Preisminderung oder vollständige Erstattung), eine Handlungsanleitung für den Fall, dass eine vertragswidrige Ware geliefert wird, sowie einen QR-Code, der auf die EU-Informationsseite verweist.

Das Gewährleistungslabel kann unverändert bei jedem Fahrzeug verwendet werden – es ist standardisiert und bedarf keiner fahrzeugspezifischen Anpassung.

Label 2: Herstellergarantie (GARAN-Label)

Das Garantielabel wird nur dann benötigt, wenn für das Fahrzeug eine Herstellergarantie besteht. Es trägt die Kennzeichnung "GARAN" und muss individuell befüllt werden mit dem Garantiegeber (welcher Hersteller), der Garantiedauer und dem Umfang der Garantie. Dieses Label erfordert also eine fahrzeugspezifische Angabe – bei einem Neuwagen mit drei Jahren Herstellergarantie andere Daten als bei einem Gebrauchtwagen, dessen Herstellergarantie möglicherweise bereits abgelaufen ist.

Wichtige Abgrenzung: Reparaturkostenversicherungen sind nicht betroffen

Produkte wie die Reparaturkostenversicherung oder Garantieversicherung – etwa von Anbietern wie CarGarantie – sind keine Herstellergarantien im Sinne der Richtlinie. Sie sind Versicherungsprodukte und fallen nicht unter die Labelpflicht. Das GARAN-Label muss also nur angezeigt werden, wenn eine echte Herstellergarantie besteht – nicht bei zugekauften Garantieverlängerungen oder Versicherungsprodukten.

Wo die Label angezeigt werden müssen

Am Fahrzeug selbst

Im Showroom oder auf dem Hof muss die Kennzeichnung am jeweiligen Fahrzeug sichtbar sein. Wie genau die physische Anbringung aussehen soll – als Aufkleber, als Aushang, als Bestandteil des Preisschilds – wird in der Richtlinie nicht bis ins Detail vorgegeben. Entscheidend ist die Sichtbarkeit und Zuordnung zum konkreten Fahrzeug.

In jedem Online-Inserat

Bei Fahrzeugen, die online zum Verkauf angeboten werden – und bei denen die Möglichkeit eines Vertragsabschlusses über eine Online-Benutzeroberfläche besteht –, muss die Kennzeichnung im Inserat erfolgen. Das betrifft Inserate auf mobile.de, AutoScout24, der eigenen Website und allen anderen Plattformen, auf denen das Fahrzeug einem Verbraucher angeboten wird.

Praktische Umsetzung im Online-Inserat

Die zentrale Frage: Eigenes Datenfeld oder Bildstrecke?

Stand August 2026 ist noch nicht absehbar, ob die großen Portale eigene Datenfelder für die Label bereitstellen werden. Die wahrscheinlichste und kurzfristig praktikabelste Lösung ist, die Label als Bild in die Fotogalerie des Inserats aufzunehmen. Das Gewährleistungslabel wird dabei als standardisiertes Bild einmal erstellt und bei jedem Fahrzeug an definierter Position in die Bildstrecke eingefügt – zum Beispiel als letztes Bild oder als vorletztes Bild vor einer eventuellen Finanzierungsanzeige.

Gewährleistungslabel: Einmal erstellen, überall verwenden

Das Gewährleistungslabel ist für alle Fahrzeuge identisch. Es reicht, das standardisierte EU-Label einmal als Bilddatei in der richtigen Auflösung und im richtigen Seitenverhältnis zu erstellen und es dann automatisiert in jede Bildstrecke einzufügen. Datendienstleister und Fahrzeugverwaltungssysteme können diesen Schritt automatisieren – ähnlich wie heute bereits Kennzeicheneinleger oder Fotorahmen automatisiert in die Bilder eingefügt werden.

Garantielabel: Fahrzeugspezifisch befüllen

Beim Garantielabel wird es aufwändiger, weil die Angaben fahrzeugspezifisch sind. Bei Neufahrzeugen innerhalb der Herstellergarantie müssen Garantiegeber, Laufzeit und gegebenenfalls restliche Garantiedauer angegeben werden. Bei Gebrauchtwagen, deren Herstellergarantie abgelaufen ist, entfällt das GARAN-Label. Die Herausforderung liegt in der korrekten Ermittlung, ob und wie lange eine Herstellergarantie noch besteht – eine Information, die aus dem Baujahr, dem Erstzulassungsdatum und den herstellerspezifischen Garantiebedingungen abgeleitet werden kann.

Was Händler jetzt tun sollten

Schritt 1: Die Label-Vorlagen besorgen

Die standardisierten Label-Muster sind über die EU-Kommission und über Branchenverbände abrufbar. Für das Gewährleistungslabel reicht die offizielle deutsche Version als Bilddatei. Für das Garantielabel gibt es eine Vorlage, die mit den fahrzeugspezifischen Angaben befüllt werden muss.

Schritt 2: Prozess für die Bildstrecke definieren

Wo in der Bildstrecke sollen die Label erscheinen? Wer erstellt die fahrzeugspezifischen Garantielabel? Wird das manuell gemacht oder automatisiert über den Datendienstleister? Diese Fragen sollten vor dem 27. September geklärt sein – nicht danach.

Schritt 3: Bestandsinserate anpassen

Am Stichtag müssen nicht nur neue Inserate die Label enthalten, sondern auch alle bestehenden. Bei einem Bestand von hundert Fahrzeugen bedeutet das: Hundert Inserate müssen am Tag des Inkrafttretens oder davor um die Label ergänzt werden. Wer das manuell macht, braucht einen Plan. Wer es automatisiert über den Datendienstleister abwickeln kann, hat deutlich weniger Aufwand.

Schritt 4: Physische Kennzeichnung im Betrieb

Neben den Online-Inseraten muss auch die physische Kennzeichnung am Fahrzeug im Showroom oder auf dem Hof sichergestellt werden. Das kann als gedrucktes Label am Preisschild, als Aushang im Fahrzeug oder als separater Aufsteller geschehen.

Zusammenspiel mit bestehenden Pflichten

EnVKV-Angaben und Gewährleistungslabel

Die neue Labelpflicht kommt zusätzlich zu den bestehenden Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV (Energieverbrauch, CO₂-Emissionen bei Neufahrzeugen) und der Preisangabenverordnung. Der Informationsumfang eines Fahrzeuginserats wächst damit weiter – ein Grund mehr, die Darstellung professionell und systematisch zu organisieren, statt sie von Hand zusammenzustückeln.

Sachmängelhaftung: Die inhaltliche Verbindung

Das Gewährleistungslabel beschreibt im Kern genau das, was im Ratgeber zur Sachmängelhaftung ausführlich erklärt ist: die gesetzliche Pflicht des Händlers, für Mängel einzustehen, die bei Übergabe vorhanden waren. Das Label macht diese Information sichtbar und standardisiert – für den Käufer ein Transparenzgewinn, für den Händler zunächst ein Umsetzungsaufwand, langfristig aber eine Klarstellung, die Missverständnisse reduzieren kann.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für Privatverkäufe?

Nein. Die Labelpflicht betrifft nur gewerbliche Verkäufer, die an Verbraucher verkaufen (B2C). Privatverkäufe und Verkäufe zwischen Gewerbetreibenden (B2B) sind nicht betroffen.

Was passiert, wenn die Label fehlen?

Die fehlende Kennzeichnung ist ein Verstoß gegen die Verbraucherrechterichtlinie und kann als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden. Die genauen Sanktionen werden auf nationaler Ebene geregelt, aber die Abmahngefahr durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände ist real – ähnlich wie bei fehlenden Impressumsangaben oder falschen Preisangaben.

Müssen alle Fahrzeuge im Bestand das Gewährleistungslabel haben?

Ja, sofern sie an Verbraucher angeboten werden. Das Gewährleistungslabel ist nicht optional – es muss bei jedem Fahrzeug angezeigt werden, das einem Endverbraucher zum Kauf angeboten wird.

Muss das GARAN-Label auch bei Gebrauchtwagen angezeigt werden?

Nur wenn eine Herstellergarantie noch besteht. Ein dreijähriger Gebrauchtwagen eines Herstellers mit zwei Jahren Garantie hat keine laufende Herstellergarantie mehr – das GARAN-Label entfällt. Ein einjähriger Gebrauchtwagen desselben Herstellers hat möglicherweise noch Restgarantie – dann muss das GARAN-Label mit den konkreten Angaben angezeigt werden.

Sind Garantieversicherungen (CarGarantie, Wertgarantie etc.) betroffen?

Nein. Reparaturkostenversicherungen und Garantieversicherungen sind Versicherungsprodukte, keine Herstellergarantien. Sie fallen nicht unter die Labelpflicht. Das ist eine wichtige Abgrenzung, die in der Praxis häufig verwechselt wird.

Fazit

Die neue EU-Labelpflicht ab dem 27. September 2026 ist keine Revolution, aber eine konkrete Umsetzungsaufgabe, die jeder gewerbliche Fahrzeugverkäufer bis zum Stichtag erledigt haben muss. Das Gewährleistungslabel ist standardisiert und lässt sich einmal erstellen und automatisiert in jede Bildstrecke einfügen. Das Garantielabel erfordert eine fahrzeugspezifische Prüfung, ob eine Herstellergarantie besteht. Wer die Umsetzung frühzeitig plant – Label-Vorlagen besorgen, Bildstrecken-Prozess definieren, Bestandsinserate vorbereiten –, hat am Stichtag keinen Stress. Wer erst Ende September anfängt, hat ein Problem mit hundert Inseraten, die alle gleichzeitig angepasst werden müssen.

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