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Probefahrt im Autohaus: Was Käufer und Händler wissen sollten

Wie eine Probefahrt im Autohaus abläuft, welche Dokumente benötigt werden, wer bei einem Unfall haftet und was sowohl Käufer als auch Händler vorab beachten sollten.

Probefahrt im Autohaus: Was Käufer und Händler wissen sollten

Die Probefahrt ist für die meisten Käufer der entscheidende Moment – erst wenn das Fahrzeug auf der Straße erlebt wird, verdichtet sich das Interesse zur Kaufentscheidung. Gleichzeitig ist die Probefahrt für das Autohaus ein Moment mit Risiken: Ein fremder Mensch fährt mit einem Fahrzeug, das dem Betrieb gehört, durch den Straßenverkehr. Was selbstverständlich klingt, wirft in der Praxis eine Reihe von Fragen auf, die erstaunlich oft ungeklärt bleiben – sowohl auf Käufer- als auch auf Händlerseite.

Was der Käufer zur Probefahrt mitbringen muss

Gültiger Führerschein

Die grundlegendste Voraussetzung: Ein gültiger Führerschein der passenden Klasse. Das klingt offensichtlich, führt aber regelmäßig zu Situationen – etwa wenn ein Begleiter spontan auch fahren möchte, der seinen Führerschein nicht dabei hat, oder wenn ein ausländischer Führerschein vorgelegt wird, dessen Gültigkeit in Deutschland unklar ist. Der Händler ist verpflichtet, den Führerschein vor der Probefahrt zu prüfen und sich die Angaben zu notieren.

Personalausweis oder Reisepass

Viele Autohäuser verlangen neben dem Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation. Das dient der Absicherung des Händlers – sollte es zu einem Schaden kommen, muss der Fahrer eindeutig identifizierbar sein. Eine Kopie des Ausweisdokuments darf der Händler anfertigen, sollte diese aber nach der Probefahrt wieder vernichten, sofern kein Kaufvertrag zustande kommt.

Wie die Probefahrt typischerweise abläuft

Fahrzeugübergabe und Einweisung

Vor der Fahrt sollte der Verkäufer den Käufer kurz in das Fahrzeug einweisen – insbesondere bei ungewöhnlicher Bedienung, bei Elektrofahrzeugen (Rekuperation, Fahrmodi) oder bei Fahrzeugen mit speziellen Assistenzsystemen. Eine kurze Erklärung der wichtigsten Bedienelemente verhindert Unsicherheiten während der Fahrt und reduziert das Risiko von Bedienfehler-bedingten Schäden.

Mit oder ohne Begleitung durch den Verkäufer

In vielen Autohäusern fährt der Verkäufer bei der Probefahrt mit – das ist üblich, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Manche Betriebe lassen erfahrene Interessenten auch alleine fahren, insbesondere bei Gebrauchtwagen. Aus Händlersicht hat die Begleitung zwei Vorteile: Der Verkäufer kann Fragen direkt beantworten und gleichzeitig ein Auge auf den Umgang mit dem Fahrzeug haben.

Dauer und Strecke

Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Mindest- oder Maximaldauer für Probefahrten. In der Praxis dauern die meisten Probefahrten zwischen fünfzehn und dreißig Minuten. Manche Händler bieten bei höherpreisigen Fahrzeugen auch längere Probefahrten oder sogar Übernacht-Probefahrten an. Die Route kann vom Händler vorgeschlagen werden, ist aber in der Regel nicht verbindlich vorgegeben. Sinnvoll ist eine Mischung aus Stadtverkehr, Landstraße und – wenn möglich – einem kurzen Autobahnabschnitt, um das Fahrzeug unter verschiedenen Bedingungen zu erleben.

Versicherungsschutz während der Probefahrt

Wer versichert das Fahrzeug?

Während einer Probefahrt ist das Fahrzeug in der Regel über die Händlerversicherung versichert – entweder über eine Sammelversicherung für den gesamten Fahrzeugbestand oder über spezielle Probefahrt-Kennzeichen (rote Kennzeichen). Der Käufer muss also keine eigene Versicherung abschließen oder seine eigene Kfz-Versicherung bemühen.

Was passiert bei einem Unfall?

Verursacht der Probefahrer einen Unfall, greift die Haftpflichtversicherung des Händlers für Schäden an Dritten. Für den Schaden am Probefahrt-Fahrzeug selbst kommt die Kaskoversicherung des Händlers auf – sofern eine solche besteht, was bei den meisten Händlern der Fall ist.

Selbstbeteiligung und Haftung des Fahrers

Hier wird es in der Praxis häufig kompliziert: Viele Händlerversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor – typischerweise zwischen 500 und 1.500 Euro. Die Frage, wer diese Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt, ist vertraglich zu regeln. Manche Probefahrtvereinbarungen sehen vor, dass der Fahrer die Selbstbeteiligung im Schadensfall übernimmt. Andere verzichten darauf, um den Interessenten nicht abzuschrecken. In jedem Fall sollte diese Frage vor der Probefahrt geklärt sein – nicht erst nach einem Schaden.

Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz

Bei grob fahrlässigem Verhalten – etwa deutlich überhöhter Geschwindigkeit oder dem Ignorieren einer roten Ampel – kann die Versicherung ihre Leistung kürzen oder verweigern. In diesem Fall kann der Händler den Fahrer persönlich für den Schaden in Anspruch nehmen. Bei Vorsatz (absichtliche Beschädigung) haftet der Fahrer vollständig.

Die Probefahrtvereinbarung

Warum eine schriftliche Vereinbarung sinnvoll ist

Eine Probefahrtvereinbarung – manchmal auch Probefahrtvertrag genannt – regelt die wesentlichen Punkte schriftlich: Wer fährt, welches Fahrzeug, wann und wie lange, wie der Versicherungsschutz geregelt ist und wer im Schadensfall welche Kosten trägt. Eine solche Vereinbarung schützt beide Seiten und schafft Klarheit, bevor das Fahrzeug das Gelände verlässt.

Was in der Vereinbarung stehen sollte

Die wichtigsten Punkte einer Probefahrtvereinbarung sind die Identifikation des Fahrers (Name, Anschrift, Führerscheinnummer, Führerscheinklasse), die Fahrzeugdaten (Modell, Kennzeichen, Kilometerstand bei Abfahrt), der Zeitraum und gegebenenfalls die vereinbarte Route, der Hinweis auf den bestehenden Versicherungsschutz einschließlich der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung, die Haftungsregelung bei Schäden sowie die Unterschrift beider Seiten.

Datenerhebung und DSGVO

Die in der Probefahrtvereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten – insbesondere Führerschein- und Ausweisdaten – unterliegen der DSGVO. Der Händler darf sie zum Zweck der Probefahrt erheben und muss den Kunden darüber informieren. Nach der Probefahrt sollten Ausweiskopien vernichtet werden, wenn kein Kaufvertrag zustande kommt. Die Probefahrtvereinbarung selbst darf für eine angemessene Frist aufbewahrt werden, um im Schadensfall darauf zurückgreifen zu können.

Besonderheiten bei Elektrofahrzeugen

Andere Fahrdynamik erklären

Elektrofahrzeuge beschleunigen anders als Verbrenner – das volle Drehmoment steht sofort zur Verfügung, was bei unvorbereiteten Fahrern zu überraschend starker Beschleunigung führen kann. Eine kurze Einweisung in das Fahrverhalten, die Rekuperationsstufen und die Fahrmodi ist bei Elektrofahrzeugen besonders wichtig – sowohl für die Sicherheit als auch für das Fahrerlebnis.

Reichweite und Ladezustand

Der Ladezustand des Fahrzeugs sollte vor der Probefahrt geprüft werden. Ein Elektrofahrzeug mit fast leerem Akku erzeugt Reichweitenangst beim Probefahrer – kein guter Ausgangspunkt für eine Kaufentscheidung. Idealerweise ist der Akku mindestens zur Hälfte geladen.

Was Käufer bei der Probefahrt beachten sollten

Nicht nur das Fahrgefühl prüfen

Eine Probefahrt ist nicht nur dazu da, zu spüren, wie das Fahrzeug fährt. Sie ist auch der Moment, um Geräusche im Stand und während der Fahrt zu prüfen (Klappern, Schleifen, ungewöhnliche Motorgeräusche), die Funktion aller Bedienelemente zu testen (Klimaanlage, Radio, Navigation, Fensterheber, Sitzverstellung), das Kaltstart- und Warmstartverhalten zu erleben, die Sichtverhältnisse aus der Fahrerposition einzuschätzen und das Raumgefühl auf Rückbank und im Kofferraum zu prüfen.

Verschiedene Fahrsituationen einplanen

Wer nur eine kurze Runde um den Block fährt, erfährt wenig über das Fahrzeug. Stadtverkehr zeigt das Ansprechverhalten und die Übersichtlichkeit. Landstraßen zeigen das Federungsverhalten und die Geräuschdämmung. Ein Autobahnabschnitt zeigt das Verhalten bei höheren Geschwindigkeiten und den Windgeräuschpegel. Eine einzige Fahrsituation reicht selten aus, um ein vollständiges Bild zu bekommen.

Mängel dokumentieren

Fallen während der Probefahrt Auffälligkeiten auf – ein ungewöhnliches Geräusch, eine verzögerte Schaltung, ein ziehendes Lenkrad –, sollten diese sofort dem Verkäufer mitgeteilt und dokumentiert werden. Zum einen, weil der Verkäufer die Auffälligkeit erklären oder beheben kann. Zum anderen, weil eine dokumentierte Feststellung vor dem Kauf die eigene Position im Fall eines späteren Gewährleistungsanspruchs stärkt.

Was Händler bei der Probefahrt beachten sollten

Fahrzeugzustand vor der Fahrt dokumentieren

Eine kurze Zustandsdokumentation vor der Probefahrt – idealerweise mit Fotos oder einer Checkliste der vorhandenen Schäden – schützt den Händler vor der Situation, dass ein bei der Probefahrt entstandener Schaden im Nachhinein als vorbestehend behauptet wird.

Probefahrten als Verkaufsinstrument nutzen

Die Probefahrt ist kein reiner Verwaltungsakt, sondern ein Verkaufsmoment. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, die Stärken des Fahrzeugs gezielt zu zeigen – etwa indem eine Route gewählt wird, die das Fahrverhalten besonders gut zur Geltung bringt. Gleichzeitig ist die Probefahrt der Moment, in dem der Verkäufer den Kunden am besten kennenlernt: Was ist ihm wichtig? Worauf reagiert er positiv? Welche Bedenken hat er? Diese Informationen sind für das anschließende Verkaufsgespräch wertvoller als jede Ausstattungsliste.

Fazit

Die Probefahrt ist für beide Seiten – Käufer und Händler – ein Moment mit Chancen und Risiken. Für den Käufer ist sie die wichtigste Informationsquelle vor dem Kauf, die weit über das reine Fahrgefühl hinausgeht. Für den Händler ist sie ein Verkaufsinstrument und gleichzeitig ein haftungsrelevanter Vorgang, der klarer Regeln bedarf. Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung, eine kurze Fahrzeugeinweisung, ein geklärter Versicherungsschutz und eine Dokumentation des Fahrzeugzustands vor der Fahrt sind keine bürokratischen Pflichtübungen, sondern schaffen für beide Seiten die Grundlage dafür, dass die Probefahrt das bleibt, was sie sein soll: der Moment, in dem aus Interesse eine Entscheidung wird.

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